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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. ALLGEMEINES

Anbieter der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) beschriebenen Leistungen ist die Founders of The 9th GmbH, Sandkaule 9-11, 53111 Bonn („THE 9TH“). THE 9TH ist ein Business-Netzwerk und Coworking Space Anbieter mit dem Ziel Personen zu vernetzen und den Aufbau einer Community für innovative Geschäftsideen zu fördern. THE 9TH organisiert zu diesem Zweck Räume, Events und Plattformen, welche Personen und Unternehmen („Mitglieder“, „Coworker“ und "Booker") zum Arbeiten, für Events und zur gezielten Vernetzung miteinander nutzen können. Sofern individualvertraglich nicht anders geregelt und vereinbart, gelten ausschließlich die Regelungen dieser AGB. Geschäftsbedingungen des Mitglieds gelten nicht, sofern solche allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht von THE 9TH ausdrücklich und in Schriftform akzeptiert wurden.

2. MITGLIEDSCHAFT

THE 9TH schließt mit seinen Mitgliedern einen Mitgliedschaftsvertrag zu den hier niedergeschriebenen Bedingungen ab. Aufgrund dieses Mitgliedschaftsvertrages werden die Mitglieder Teil der Community, erhalten ein persönliches Profil, welches der „Skill Map“ zugeführt wird und haben die Möglichkeit weitere Leistungen von THE 9TH oder Dritten durch den Abschluss gesonderter Vereinbarungen oder Buchungen in Anspruch zu nehmen. Die Erstellung und laufende Aktualisierung des persönlichen Profils ist zentraler Teil der Mitgliedschaft im Netzwerk von THE 9TH. Daher wird jedes Mitglied zur Zusammenarbeit angehalten. THE 9TH wird die regelmäßige Aktualisierung zweimal im Kalenderjahr nachhalten und das Mitglied kontaktieren. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages hängt nicht vom Umfang der tatsächlichen Nutzung ab. Eine Mitgliedschaft ist personengebunden und deren Leistungen nicht übertragbar. Das Mitglied ist im Gegenzug zur Entrichtung einer Mitgliedsgebühr verpflichtet.

 

MEMBERSHIP MODELLE

 

Aktuell stehen drei Mitgliedschaftsmodelle zur Auswahl

 

Full Membership

 

Diese berechtigt Mitglieder zusätzlich dazu den Coworking Space während der Öffnungszeiten jederzeit mit zu benutzen. Ausgenommen bei teilweiser oder kompletter Nutzung auf Grund einer internen Veranstaltung oder einer Vermietung der Fläche oder Teilflächen im Coworking Space, wenn dies zu Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeit führt. Mit dem „Late-Night-Leave“ besteht durch gesonderte Vereinbarung die Möglichkeit den Coworking Space auch über die Öffnungszeiten hinaus zu nutzen. Dafür muss die Mitgliedschaft mindestens 1 Monat aktiv gewesen sein und der Coworking Space regelmäßig genutzt worden sein.

 

Mini Membership

Diese berechtigt Mitglieder zusätzlich dazu den Coworking Space während der Öffnungszeiten an 5 frei wählbaren Tagen pro Monat mit zu benutzen. Ausgenommen bei teilweiser oder kompletter Nutzung auf Grund einer internen Veranstaltung oder einer Vermietung der Fläche oder Teilflächen im Coworking Space, wenn dies zu Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeit führt.

 

The Door Opener

 

Diese berechtigt Mitglieder zusätzlich dazu den Coworking Space während der Öffnungszeiten an 1 frei wählbaren Tag mit zu benutzen. Ausgenommen bei teilweiser oder kompletter Nutzung auf Grund einer internen Veranstaltung oder einer Vermietung der Fläche oder Teilflächen im Coworking Space, wenn dies zu Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeit führt.

 

ZUSATZLEISTUNGEN

 

Spind

 

Ein Spind kann zur Verwahrung persönlicher Dinge und Arbeitsmaterialien genutzt werden. Es dürfen keine gefährlichen oder verderblichen Gegenstände darin gelagert werden. THE 9TH haftet nicht für die darin gelagerten Gegenstände. Der Zugang ist ausschließlich während der regulären Öffnungszeiten möglich. Spindfächer können monatlich angemietet werden. Die Bezahlung erfolgt jeweils zu Beginn der Laufzeit. Nach Beendigung der Miete ist das Spindfach umgehend zu leeren und alle überlassenen Schlüssel und Schlösser müssen zurückgegeben werden.

 

Geschäftsadresse

 

Durch Abschluss einer schriftlichen Zusatzvereinbarung kann die Geschäftsadresse eines Coworking Space von THE 9TH durch ein Mitglied als Geschäftsadresse des eigenen Unternehmens genutzt werden. Alle Details insbesondere die Art und den Umfang der Nutzung sowie das zu zahlende Entgelt regelt die schriftliche Zusatzvereinbarung. Die Nutzung der Geschäftsadresse erfordert mindestens eine aktive Mitgliedschaft bei THE 9TH.

 

PERSÖNLICHES PROFIL

 

Zur Erstellung eines persönlichen Profils erfragt THE 9TH Informationen des Mitglieds über Fertigkeiten, Erfahrungen und berufliche Interessen und Ziele ab. Ziel der Erfassung dieser Informationen ist es die Summe der Fertigkeiten und Erfahrungen in Form einer „Skill-Map“ zu präsentieren und damit einen Überblick der inhaltlichen Ausrichtung der Community geben zu können. Darüber hinaus soll die Erfassung der Möglichkeit dienen einzelne Mitglieder zielgerichtet miteinander vernetzen zu können, suchen diese beispielsweise nach Fertigkeiten, die ein weiteres Mitglied zur Verfügung stellt. Die erfassten Informationen werden zweimal im Kalenderjahr von THE 9TH in Zusammenarbeit mit dem Mitglied aktualisiert.

 

MEMBER DAY

 

Der Member Day ist eine einmal im Monat von THE 9TH organisierte Veranstaltung zur Förderung der persönlichen Kontakte im Netzwerk und zur gegenseitigen Wissensvermittlung durch Vorträge und Workshops.

3. COWORKING

EINZELTICKETS

 

THE 9TH bietet auf Teilen seiner Coworking-Flächen die Möglichkeit der Nutzung als Arbeitsplatz durch Mitglieder, Business Coworker sowie Nicht-Mitglieder („Coworker“) an. Zu diesem Zwecke können entsprechende Tickets entgeltlich gebucht und entsprechend des Gegenwertes eingesetzt werden. Einzeltickets (Halbtages-, Tagestickets) können nach ihrer Entwertung ausschließlich an einem Stück und nicht zeitlich gestückelt verwendet werden. Auch bei nicht vollständiger Nutzung innerhalb des Nutzungszeitraums kann das Ticket nicht außerhalb dieses Zeitraums weitergenutzt werden. Einzeltickets können an einem beliebigen Tag während der Öffnungszeiten, ausgenommen bei vollständiger Nutzung der Flächen bei einer internen oder externen Veranstaltung, eingelöst werden und sind anschließend für den Nutzungszeitraum nutzbar. Einzeltickets sind einmalige Buchungen und verlängern sich nicht automatisch. Die Verfügbarkeit eines Arbeitsplatzes oder eines Lieblingsarbeitsplatzes kann nicht gewährleistet werden und hängt von der Auslastung ab. Coworking-Tickets können nicht umgetauscht werden, und sind nicht auf eine andere Person übertragbar.

 

Aktuell stehen folgende Coworking Tickets zur Auswahl:

 

  • Halbtagesticket – 4 Stunden

  • Tagesticket – 1 Tag

  • 10er Ticket – 10x Tagesticket

 

BUSINESS COWORKING

 

Die im Rahmen des Business Coworking erworbenen Kontingente können gemäß der zugrundeliegenden Preistabelle (als Bestandteil der Nutzungsvereinbarung für das Business Coworking) für die Nutzung des Coworking Space in Form von Tagestickets verwendet werden. Zusätzlich kann das Kontingent auch zur Buchung bestimmter Räume eingesetzt werden.

4. VERTRAGSSCHLUSS

Sämtliche Leistungen können erst nach Abschluss des Kauf- oder Mitgliedschaftsvertrages in Anspruch genommen werden.

 

Der Abschluss erfolgt online oder vor Ort. Mitglieder oder Coworker füllen online die Anmeldung oder Buchung aus und bestätigt mit Annahme der Bedingungen sowie der Zahlung des Mitgliedsbeitrages oder Ticketpreises den Beginn der Mitgliedschaft oder Zusatzleistung zum gewählten Datum.

 

Mitglieder von THE 9TH können natürliche Personen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

 

Juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften („Unternehmen“) können ebenfalls Mitglieder werden, indem sie bei Abschluss eine Person benennen, welche die Leistungen in Anspruch nehmen soll. Sollen mehrere Personen eines Unternehmens Mitglied werden, muss die entsprechende Anzahl Mitgliedschaften online abgeschlossen werden. Die Annahme dieser AGB durch den Vertragsschluss mit dem Unternehmen gelten gleichermaßen für die vom Unternehmen genannte Person und das Unternehmen verpflichtet sich jede Person, die Leistungen aus der Mitgliedschaft in Anspruch nimmt über den Inhalt dieser AGB sowie der Datenschutzbestimmungen aufzuklären.

5. LEISTUNGEN

Im Rahmen einer Mitgliedschaft und des Coworking erhalten Mitglieder und Coworker Zugang zum Netzwerk von THE 9TH oder den Coworking-Flächen im Rahmen der Öffnungszeiten. Über die Leistungen im Rahmen der Mitgliedschaft und Einzeltickets hinaus bietet THE 9TH gegebenenfalls zusätzliche an die Mitglieder und Coworker gerichtete Leistungen an, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. THE 9TH bestimmt Entgelt, Art, Umfang und Nutzungsbedingungen dieser zusätzlichen Leistungen. Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von solchen Zusatzleistungen nur dann enthalten, wenn dies bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Unternehmensmitgliedschaften bezahlt das Unternehmen alle vom benannten Mitglied gebuchten Zusatzleistungen, es sei denn, das benannte Mitglied hat mit THE 9TH eine andere Zahlungsart vereinbart.

 

Werden an die Mitglieder und Coworker gerichtete zusätzliche Leistungen von Dritten erbracht, ist Anbieter dieser Leistungen ausschließlich der Dritte. Dies gilt auch dann, wenn die Buchung und/oder die Abrechnung der zusätzlichen Leistung über THE 9TH erfolgt. THE 9TH haftet gegenüber dem Mitglied nicht für Pflichtverletzungen oder sonstige schadensbegründende Handlungen des Dritten, soweit nicht ein eigenes Verschulden von THE 9TH vorliegt. Ist letzteres der Fall, gelten die Vorschriften über die Haftungsbeschränkung nach Maßgabe dieser AGB.

6. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

MITGLIEDSCHAFT

 

Die Mitgliedschaft beginnt an dem Tag, den das Mitglied als Beginn der Mitgliedschaft bei der Buchung auf der Website von THE 9TH ausgewählt hat (hilfsweise der Buchungstag selbst). Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, jedoch mindestens für die Dauer von drei Monaten abgeschlossen. Bei einem Vertragsbeginn zum 13.08. bedeutet das beispielsweise eine Mindestlaufzeit bis zum 12.11.

 

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht mindestens 1 Woche vor Ende der jeweiligen Laufzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt wurde. Die Kündigung durch das Mitglied kann in Textform, demnach durch entsprechende Erklärung per E-Mail oder schriftlich per Post erfolgen. In dem Beispiel von Punkt 1 bedeutet dies eine Verlängerung der Mitgliedschaft vom 13.11. bis zum 12.12., wenn nicht frist- und formgerecht gekündigt wurde.

 

Das Recht zur sofortigen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für jede Partei unberührt.

 

Mit der Wirksamkeit der Kündigung entfallen alle Rechte und Pflichten aus dem Mitgliedsvertrag. Alle dem Mitglied ausgehändigten Schlüssel, der Mitgliedsausweis sowie ausgeliehene Gegenstände sind zum Ende der Mitgliedschaft an THE 9TH zurückzugeben.

7. ENTGELTE UND ZAHLUNGEN

MITGLIEDSCHAFTEN

 

Mitglieder sind zur Zahlung einer monatlichen Gebühr verpflichtet, deren Höhe sich nach dem gewählten Tarif („Mitgliedsbeitrag“) richtet. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils im Voraus für den jeweiligen Zeitraum fällig.

 

Mitgliedsbeiträge und dazugehörige Zusatzleistungen bezahlt das Mitglied mittels der im Checkout-Prozess gewählten Zahlungsart (z.B. Kreditkarteneinzug). Die Abwicklung der Zahlung erfolgt in Zusammenarbeit mit Stripe Inc. - einem internationalen Anbieter für bargeldlose Zahlungen, dessen Bedingungen entsprechend gelten. Änderungen, die sein Zahlungsmittel betreffen, teilt das Mitglied THE 9TH unverzüglich mit. Die Abbuchung des Mitgliedsbeitrages erfolgt wiederkehrend solange bis die Mitgliedschaft gekündigt wurde. Das Mitglied ist für die Deckung seines Kontos verantwortlich. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchungen entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch THE 9TH verursacht wurde. Im Zusammenhang mit der Datenerhebung zur Durchführung der Zahlungen gelten die Datenschutzbestimmungen von Stripe entsprechend, die unter https://stripe.com/de/privacy nachgelesen werden können. Die Barzahlung der Mitgliedsbeiträge ist ausgeschlossen.

 

EINZELTICKETS

 

Einzeltickets können mittels der im Checkout-Prozess angebotenen Zahlungsmethoden bezahlt werden. Die Abwicklung der Zahlung erfolgt ebenfalls in Zusammenarbeit mit Stripe Inc. - einem internationalen Anbieter für bargeldlose Zahlungen, dessen Bedingungen entsprechend gelten. Alle Einzeltickets sind Einmalzahlungen. Der Käufer ist für die Deckung seines Kontos verantwortlich. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch THE 9TH verursacht wurde. Im Zusammenhang mit der Datenerhebung zur Durchführung der Zahlungen gelten die Datenschutzbestimmungen von Stripe entsprechend, die unter https://stripe.com/de/privacy nachgelesen werden können. Die Barzahlung von Einzeltickets ist ausgeschlossen.

 

Wenn im Einzelfall eine Mitgliedschaft oder Buchung nicht auf dem üblichen Weg bezahlt wird, kann eine manuelle Rechnung zur Überweisung erstellt werden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung direkt über den vollen Zeitraum der jeweiligen Mindestlaufzeit im Voraus.

8. VERHALTENSREGELN 

Mitglieder und Coworker befolgen in den Räumlichkeiten von THE 9TH sowie während Veranstaltungen die jeweils aktuell gültige Hausordnung bzw. Nutzungsordnung von THE 9TH. Das anwesende Personal ist berechtigt Mitgliedern und Coworkern Weisungen zu erteilen, soweit diese zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Coworking-Bereichs, von Veranstaltungen oder sonstiger Leistungen von THE 9TH oder Dritten, der Ordnung und Sicherheit oder der Einhaltung der Hausordnung oder Nutzungsordnungen notwendig sind. Die Mitglieder und Coworker folgen den Anweisungen des jeweils für die Räumlichkeiten oder Veranstaltungen zuständigen Personals von THE 9TH. Nutzer verpflichten sich, andere Nutzer bei der Nutzung des Angebotes im Zusammenhang mit Mitgliedschaft oder Coworking nicht zu stören. Dies betrifft zum Beispiel das Unterlassen von längeren Telefonaten in für ruhiges Arbeiten reservierten Räumen, laute Unterhaltungen oder sonstige unangebrachte akustische oder visuelle Störungen. THE 9TH behält sich das Recht vor, Mitglieder im Falle sittenwidriger, anstößiger, gesetzeswidriger oder allgemein geschäftsschädigender Handlungen abzumahnen, des Geländes zu verweisen und im Falle wiederholter Handlung diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung und fristlos zu kündigen.

 

Untersagt sind insbesondere folgende Tätigkeiten:

 

  • Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbriefen, Spam oder sonstiger Arten von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;

  • Bereitstellung, Download oder Verarbeitung von Daten, die Bilder, Filme, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, etc.) unterliegt, es sei denn, das Mitglied ist Rechteinhaber oder besitzt die Nutzungs- und Verwertungsrechte;

  • Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;

  • Unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Mitgliedern, ohne deren Zustimmung; Angaben von falschen Identitätsdaten;

  • Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, volksverhetzenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten oder sonstige Verletzungen gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere Verletzung der Bestimmungen zum Schutz von Privatsphäre und Persönlichkeitsrecht).

 

Strafbare Handlungen wird THE 9TH umgehend zur Anzeige bringen.

9. HAFTUNG

Mitglieder und Coworker haben von ihnen genutzte Einrichtungen und Gegenstände pfleglich zu behandeln. Sie haften für jede Beschädigung und übermäßige Abnutzung, die durch einen nicht vertragsmäßigen Gebrauch verursacht wurde. Sämtliche ausgehändigte Schlüssel, elektronische Zugänge und Mitgliedskarten sind von Mitgliedern zum Vertragsende an THE 9TH zurück zu geben. Bei Verlust ist das Mitglied verpflichtet, Schadensersatz in Höhe des Wertes pro verlorenem Schlüssel bzw. pro verlorener Mitgliedskarte zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. THE 9TH haftet gegenüber den Mitgliedern und Unternehmen im Rahmen dieses Vertrages lediglich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges eigenes Verschulden oder das ihrer Erfüllungsgehilfen. Insbesondere haftet THE 9TH nicht auf Ersatz für in den Coworking-Räumen abhandengekommene Wertgegenstände von Nutzern. Mitglieder und Coworker sind dazu verpflichtet vor allem nach Ende der Öffnungszeiten ihren Arbeitsplatz aufzuräumen und keine Wertgegenstände, insbesondere Laptops, Bildschirme und Ladegeräte, auf der Coworking-Fläche zurückzulassen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitglieder und Coworker von THE 9TH. Stand: 01. September 2023

10. SONSTIGES

BARGELDLOSE ZAHLUNG

 

THE 9TH bietet in seinen Coworking Spaces auch bargeldlosen Zahlungsverkehr an und ist berechtigt sein Angebot auf andere Produkte und Leistungen auszuweiten. Dies bedeutet, dass alle oder einzelne Produkte und Leistungen, die THE 9TH den Mitgliedern und Coworkern zusätzlich anbietet, ausschließlich über ein von THE 9TH zu bestimmendes bargeldloses Zahlungsmittel in Anspruch genommen werden können. Beispiel für solch ein bargeldloses Zahlungsmittel sind der PayPal QR-Code und die Sumup Kartenzahlung.

 

HAUSORDNUNG

 

THE 9TH ist berechtigt, eine für die Mitglieder und Coworker verbindliche Hausordnung für seine Coworking Spaces, Büros und Event-Flächen sowie Nutzungsordnungen für Veranstaltungen von THE 9TH aufzustellen. Haus- und Nutzungsordnungen enthalten insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Flächen und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder und Coworker. Die jeweils gültigen Haus- und Nutzungsordnungen werden auf der Website von THE 9TH bekannt gegeben. Für Gäste von Mitgliedern und Coworkern gelten die Bestimmungen der Gästeordnung als Bestandteil der Hausordnung.

 

SCHLÜSSEL / ELEKTRONISCHER TÜRÖFFNER

 

Es ist dem Mitglied untersagt, ihm von THE 9TH ausgehändigte Schlüssel, elektronische Türöffner und Mitgliederausweise zu vervielfältigen oder an andere Personen weiterzugeben.

 

DATEN

 

THE 9TH speichert und verarbeitet Daten, die im Zusammenhang mit und zur Durchführung von Mitgliedschaften und Ticketbuchungen anfallen und bei denen es sich auch um personenbezogene Daten handeln kann. Dies geschieht im rechtlich zulässigen Umfang und unter Einhaltung größter Sorgfalt und wie in der Datenschutzerklärung von THE 9TH beschrieben.

11. ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN AGB

THE 9TH ist berechtigt, diese AGB mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Dies betrifft insbesondere Art und Leistungsumfang der Mitgliedschaft, der Einzeltickets und Modelle, die Vorschriften zu den Vertragslaufzeiten sowie der Begründung und der Beendigung des Vertrags. Wichtige Gründe können gesetzliche Änderungen oder solche in der höchstrichterlichen Rechtsprechung sein, die Beseitigung von aufgetretenen Auslegungszweifeln oder die Änderung der Marktverhältnisse, die die Leistungen von THE 9TH betreffen.

 

Änderungen dieser AGB werden dem Mitglied spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens per E-Mail bekannt gegeben und besonders darauf hingewiesen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs durch das Mitglied wirksam werden. Einer solchen Änderung oder Ergänzung kann binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, z.B. schriftlich oder per E-Mail widersprochen werden.

 

Des Weiteren ist THE 9TH berechtigt, die jeweiligen Preise für Einzeltickets, Modelle und Mitgliedschaften maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer, der Beschaffungspreise oder anderer vergleichbarer sich veränderter Umstände anzupassen. In diesen Fällen werden die Mitglieder in Textform informiert.

12. SCHLUSSBESTIMMUNG

Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Jegliche Nutzung der durch THE 9TH angebotenen Leistungen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und dem Coworking unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Dies gilt auch bei der Nutzung oder Registrierung von Nutzern aus anderen Ländern als Deutschland. Gerichtsstand ist Bonn.

13. WIEDERRUFSBELEHRUNG

WIDERRUFSRECHT

 

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Mitglied THE 9TH mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

 

FOLGEN DES WIDERRUFS

 

Wenn dieser Vertrag widerrufen wird, hat THE 9TH alle Zahlungen, die THE 9TH vom Mitglied oder Coworker erhalten hat, einschließlich etwaiger Liefer- oder Servicekosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei THE 9TH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet THE 9TH dasselbe Zahlungsmittel, das bei der Eingabe der Zahlungsdaten für den Mitgliedsbeitrag ursprünglich angegeben wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird THE 9TH wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat das Mitglied gewünscht, dass die Leistungen, also die Mitgliedschaft während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat das Mitglied THE 9TH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem THE 9TH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet wurde, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Bonn, den 01.09.2023

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